Oooch, DAS ist doch ein alter Hut.
Hotels NUR FÜR Erwachsene, oder sogar NUR FÜR Paare gibts schon seit langem.
Vor allem Clubhotels in USA und Karibik haben dieses Concept schon vor ca 30 Jahren entwickelt.
Auf mancher Karibikinsel wie z.B. Jamaika ist fast jedes zweite Hotel mit einer dieser Einschränkungen.
Der SINN ist doch ganz klar auf der Hand:
Es sollen nur Kunden angesprochen werden, die Ruhe und im Extremfall nur Zweisamkeit suchen und verlangen.
Man braucht sich doch nur mal die Liste der Beschwerden anzuschauen:
A) Unser Urlaub wurde ständig durch randalierende Kinder gestört.....uswuswusw
B) Mein Mann/Partner/Pa rtnerin wurde, obwohl es sich um unseren Jahrestag und einen Urlaub in trauter Zweisamkeit handelte, ständig von anderen - weiblichen/männlichen - Hotelgästen umlagert, die es wohl dringend......
Ich habe auf der Karibikinsel St.Kitts mal diesen Pärchen-Zwang erfolgreich unterlaufen, indem ich mich in einem Hotel einfach mit einer meiner Nichten einquartierte.
Das fiel auch nicht weiter auf, da sich in dem Hotel wirklich niemand um die Mitbewohner kümmerte.
Es gab fast nur Zweiertische, zu den diversen Animations oder Ausflugsprogrammen gabs nur DREI Varianten:
NUR für männliche Gäste, NUR für weibliche Göäste oder man musste als komplettes Paar antreten.
Eine "Nischenvariante" sind Clubs wie z.B. das Hedonism auf Jamaika:
Dort haben die Paare einen anderen Zweck: Nämlich PARTNERTAUSCH im organisiertenStil: also ein Hotel als Swingerclub.
Auch da haben Singles nix zu suchen, da ja sonst das Verhältnis

nicht mehr stimmt.
Eine gesetzliche Einschränkung oder gar VERBOT dieser - wie erwähnten "Diskriminierung", auf die man sich berufen kann, gibt es nicht. Da man sich ja das Recht auf einen bestimmten Urlaub in einem bestimmten Hotel ja nicht per Gesetz erstreiten kann.
Es liegen nur die Vertragsbedingungen zugrunde. Rechtstreite in diesem Punkt sind IMMER abgeschmettert worden.
Vor allem da manche den Trick versuchten, eben HERR UND FRAU Smith anzumelden, und Frau Smith kam eben dann nicht, oder war AUCH ein HERR SMITH. Das Ergebniss war, dass der Urlaub in DIESEM Hotel damit ausfiel. Und falls das Hotel oder der Veranstalter nicht aus Kulanz den Reisepreis zurückerstatteten, geschah dies aufgrund einer "VERTRAGSVERLETZUNG" seitens des Reisenden, was ebenfalls gesetzlich abgesichert ist. Im Extremfall muss der Hotelbetreiber nur nnachweisen, dass der blockierte Platz nicht mehr zu belegen war, was eben durch diese Vertragsverletzung verursacht wurde. Es gibt dazu eine ausführliche Erörterung in einem Fachbuch. Ich wurde nämlich in mehreren Fällen vor Gericht als "Gutachter" herangezogen. Und habe dabei einen Fachjournalisten, Herrn Hofbauer aus Würzburg, selbst auch Jurist, kennengelernt, dem ich bei der Ausgabe seines neuesten Werkes geholfen habe.